Sehr geehrter Herr ...,

der Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen hat Ihre Eingabe zusammen
mit dem Gesetzentwurf der Staatsregierung für ein Versammlungsgesetz (Drs. 15/10181) in der
Sitzung vom 10.07.2008 beraten und beschlossen,

die Eingabe aufgrund der Zustimmung des Ausschusses zum Gesetzentwurf der Staatsregierung
als erledigt zu betrachten (§ 80 Nr. 4 der GeschO).

Die Vollversammlung des Bayerischen Landtags hat nach Durchführung der Zweiten und Dritten
Lesung des Gesetzentwurfs in der Sitzung am 16.07.2008 diesen Beschluss bestätigt.

Mit freundlichen Grüßen

XXX
Regierungsdirektor

Ich weiß nicht. Soll ich jetzt einen Abgesang auf die Demokratie schreiben, wo mir doch vorher klar war, wie es einer Petition eines Demokratie-Liebhabers unter einer absoluten CSU-Mehrheit ergeht? Soll ich mich fragen, wovor sie Angst haben, dass sie nicht mal Argumente zur Kenntnis nehmen? Wahrscheinlich haben sie keine Angst, sondern sind sie einfach nur arrogant.

Interessant finde ich, dass die Geschäftsordnung diese demokratiefeindlichen Tricks zulässt. Wozu überhaupt Petitionen schreiben? Wäre mir nicht vorher klar gewesen, dass ich die Petition nicht für den Landtag schreibe, wäre ich jetzt enttäuscht. Was soll sich jemand denken, der an unsere Demokratie glaubt?

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